Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

Trend und Faszination: Betonmöbel

Wenn man an Beton denkt, denkt man in erster Linie an Häuser, Straßen und Brücken. Adjektive wie klobig, schwer und grau kommen einen in den Sinn. Allerdings kann Beton genauso gut filigran, warm und gemütlich wirken und lässt sich bestens mit anderen Baustoffen wie Holz, Glas oder Metall zu hochwertigen und modernen Möbeln und Dekorationsartikeln umwandeln.

Dass Beton schwer ist, lässt sich nicht von der Hand weisen. Der ausschließlich aus den Naturstoffen bestehende Baustoff setzt sich aus Zement, Kalkstein, Sand oder Kies und je nach Anwendung manchmal auch aus Stahl zusammen. Deshalb muss man sich vorher Gedanken darüber machen, wohin die Betonmöbeln gestellt werden sollen, denn sie lassen sich nicht so einfach verschieben und nicht jede Wand oder jeder Boden hält ihnen Stand. Gerade bei größeren Möbeln sollte man den Rat eines Experten einholen, der die Statik überprüft.

Ob als Arbeitsplatte in der Küche, Regal im Wohnzimmer, Schreibtisch oder Badewanne – aus Beton lassen sich alle Möbelstücke herstellen.Betonmöbel werden entweder in eine Form gegossen und die Schalung wird nach dem Austrocknen zerstört. Oder sie werden in Form von Platten in die Schalung eingeführt. Der Vorteil dabei ist, dass sich durch den Einsatz von Stahl oder Armierungen das Gewicht reduziert. Sobald das Möbelstück aus der Schale entfernt ist, kann man es nach Belieben zusammenbauen, sägen, schleifen, gestalten, waschen und vor allen Dingen mit Öl versiegeln und polieren. Die richtigen Oberflächenversiegelung schützt das Möbelstück vor Schmutz, Wasser und Säure und verleiht den Möbeln einen schimmernden Glanz.

Quelle: Ratgeber Haus und Garten / Das Haus

Tipp: Wandfliesen im Bad eigenständig erneuern

Wer seine altmodischen, beschädigten und in die Jahre gekommenen Wandfliesen im Badezimmer gegen einen neuen, modernen Look eintauschen möchte, muss in der Regel mit hohen Kosten rechnen. Diese setzen sich aus Material- und Handwerkerkosten zusammen. Damit Wohnungs- oder Hauseigentümer nicht auf eine gepflegte Optik im Bad verzichten müssen, gibt es kostengünstige Alternativen, die recht einfach in Eigenregie durchführbar sind.

Um Materialkosten zu sparen, sollte man sich zunächst Gedanken über die Art der Fliesen machen und darüber, wie diese eingesetzt werden sollen. Hochwertige Naturfliesen, die in ein Mörtelbett eingelegt werden oder Mosaikmuster sind teurer, als günstige Fliesen aus dem Baumarkt. Grundsächlich spielt bei der Wahl der Fliese die Abriebklasse eine Rolle. Fliesen mit einer niedrigen Abriebklasse sind teurer als die mit einer hohen Abriebklasse.

Um die Kosten für den Handwerker zu senken oder sogar ganz zu umgehen, können Vermieter die Wandfliesen selbst überstreichen oder überkleben. Bei der Auswahl der Farbe sollte ma darauf achten, dass diese auf dem glatten Fliesenuntergrund gut deckt und nicht abblättert. Hier empfiehlt es sich in eine hochwertige Spezialfarbe mit hoher Deckkraft zu investieren. Fliesenfolien zum Überkleben von Wandfliesen gibt es zugeschnitten in den gängigen Formaten. Hier ist allerdings Geduld angebracht, denn jede Folien muss einzeln auf jede Fliese geklebt werden. Besonders gut eignet sich der Gebrauch von Fliesenfolie im Badezimmer, wenn man einzelne Farb- oder Musterakzente setzen möchte.

Quelle: Immowelt AG / Hausjournal 

Neues Fachportal: Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Deutsche-Energie-Agentur (dena) ein neues Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren erstellt. Das Onlineportal löst den dena-Expertenservice ab und richtet sich in erster Linie an Energieberater/-innen, Architekten/-innen, Ingenieure/-innen und Handwerker/-innen.

Auf der Internetseite www.febs.de finden Besucher Fachinformationen, kostenfreie Tools, sowie den Kontakt zu einem Servicecenter. Untergliedert in die Themenschwerpunkte „Gesetze und Normen“, „Beraten & Finanzieren“ und „Planen & Umsetzen“, stellt das FEBS Fachinformationen zu Gesetzen der Energiewende bereit, gibt Tipps und Anleitungen für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans oder informiert über energieeffiziente Gebäudetechnik. Ebenso finden Nutzer und Nutzerinnen Informationen zu den wichtigsten Förderprogrammen.

Um die kontinuierliche Aktualität des Portals zu gewährleisten und den Fragen und Anmerkungen aus der Branche nachzukommen, sucht das FEBS in Form von Workshops stets den direkten Austausch mit Fachexperten. Durch den Dialog kann das Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren mit einem gezielten Webangebot auf die Bedürfnisse der Branche reagieren und die Qualität des energetischen Bauens und Sanieren stärken.

Quelle: dena

Urteil: Für Prozesskostenhilfe müssen WEG und Eigentümer bedürftig sein

Eine Wohnungseigentümerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, um die Kosten für einen Rechtsstreit zur Durchführung eines Berufungsverfahrens zu decken. Aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen wurde der Antrag abgelehnt. Dies klagt die Wohnungseigentümerin an und verfolgt weiterhin ihren Prozesskostenhilfeantrag.

Das BGH hat die Rechtsbeschwerde in einem Beschluss vom 21. März 2019 abgewiesen (AZ V ZB 111/18), denn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist sowohl von der wirtschaftlichen Lage der WEG, als auch der wirtschaftlichen Lage aller Wohnungseigentümer abhängig. Grundsätzlich sollten Prozesskosten in dem Wirtschaftsplan der WEG berücksichtigt werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Finanzierungslücke aufgrund der Nachschusspficht von den Wohnungseigentümern geschlossen werden. Die Nachschusspflicht besagt, dass Wohnungseigentümer dafür verantwortlich sind, der Gemeinschaft genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Kommt es zu Zahlungsausfällen, müssen diese anderweitig aufgebracht werden. Dies kann durch eine Sonderumlage, eine Kreditaufnahme oder auf andere Weise geschehen.

Prozesskostenhilfe kann somit nur bewilligt werden, wenn sowohl die WEG, als auch alle einzelnen Wohnungseigentümer ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Dies konnte die Klägerin nicht belegen und hat somit keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Quelle: BGH

Wohnungsmarkt-Studie: Immobilien im Umland sind nicht wirklich günstig

In der Studie „Im Umland wird Wohnen unbezahlbar“ untersucht die Europace AG die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt zwischen den Jahren 2016 und 2018 in Städten, im Umland und auf dem Land im Verhältnis zur Entwicklung des Einkommens. Dabei kommt zum Vorschein, dass die Investition in eine Immobilie im Umland für den Käufer finanziell am unvorteilhaftesten ist.

Insgesamt weist die Studie auf, dass die Transaktionen auf dem Immobilienmarkt im Jahr 2018 um insgesamt 28% gestiegen sind. 45% aller Immobilienkäufe fanden im Umland, 31% in der Stadt und 24% auf dem Land statt. Weiterhin ist zu beobachten, dass sich das Immobilienvolumen in der Stadt um 3% auf 31% verringert hat, während es auf dem Land um 2% auf 24% gestiegen ist. Das Immobilienvolumen im Umland ist relativ konstant geblieben.

Dramatisch ist der proportionale Anstieg der Immobilienpreis im Umland im Vergleich zu der  dortigen Einkommensentwicklung. Obwohl in allen drei Regionen insgesamt ein positiver Trend in der Gehaltsentwicklung zu beobachten ist, ist der Anstieg der Immobilienpreise im Vergleich zum Anstieg der Gehälter im Umland unproportional. Während die  dortigen Immobilienpreise zwischen 2016 und 2018 um 11,5% angestiegen sind, stiegen die Gehälter lediglich um 4,3%. Auch in der in anderen Regionen ist die Einkommensentwicklung immer geringer als die Steigerung der Immobilienpreise, doch das Ungleichgewicht zwischen Einkommen und Immobilienpreis im Umland ist am größten.

Quelle: Europace AG

Nachträglicher Anbau eines Balkons

Wer nachträglich einen Balkon anbauen möchte, muss zunächst eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Liegt diese vor, widmet sich ein Architekt oder ein Balkonbauer dem Balkonanbau. Bei der Auswahl des richtigen Balkons spielt die Beschaffenheit des Mauerwerks, die Statik des Gebäudes und die Bodenbeschaffenheit eine elementare Rolle. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob die Hauswand genügend Platz für den Anbau bietet.

Es gibt drei verschiedene Arten eines nachträglich angebauten Balkons. Ein Vorstellbalkon und ein Anbaubalkon sind energetisch und wirtschaftlich die besten Konstruktionen. Fällt die Wahl auf einen Vorstellbalkon, liegt seine Last auf vier Stützen, die fest im Boden verankert sind. Diese Balkonart ist unabhängig vom Gebäude konstruiert und greift nicht in die Statik ein. Bei einem Anbaubalkon wird der Balkon auf der einen Seite von zwei Stützen getragen und auf der anderen Seite durch rostfreie Verankerungen direkt mit der Hauswand verankert. Bei einem freitragenden Balkon hingegen, liegt die Last einzig und allein auf der Hausfassade, weshalb ein besonders stabiles Mauerwerk unerlässlich ist.

Grundsächlich bietet sich ein nachträglicher Balkonanbau besonders dann gut an, wenn eine Sanierung der Fassade ansteht. Dann muss nur noch entschieden werden, in welche Himmelsrichtung die neue Terrasse ausgerichtet sein soll.

Quelle: Bauratgeber Deutschland

„Recycling-Haus“ für mehr Energieeffizienz im Bausektor

Wenn man an das Thema Energieeffizienz denkt, denkt man in erster Linie an den Verbrauch von Energie in einer bereits fertiggestellten und bewohnten Immobilie. Doch wie sieht es mit dem Energieverbrauch beim Bau eines Gebäudes aus? Als einer der größten Energieverbraucher und Abfallproduzenten in Deutschland ist die Bauindustrie zum großen Teil verantwortlich für die Rohstoffknappheit von Stahl, Erdöl und Wasser. 85 Prozent des Verbrauchs der mineralischen Ressourcen verschuldet einzig und allein der Bausektor, während gleichzeitig 58 Prozent des gesamten Abfallaufkommens von eben diesem verursacht wird.

Die Gundlach Bau und Immobilien GmbH & Co. KG und Architekten des Architekturbüros Cityförster Architecture + Urbanism stellen sich diesem Problem und bauen in einem Pilotprojekt das erste Reycling-Haus auf dem Kronsberg in Hannover. Hierzu benutzen sie Bauteile aus dem ehemaligen „Haus der Jugend“ und erschaffen in recyclinggerechter Bauweise ein neues Gebäude. Für den Rohbau benutzen sie recycelbare Bauteile, wie zum Beispiel leimfreie Massivholzelemente, recycelte Materialien wie eine Fassandendämmung aus Jutesäcken und gebrauchte Bauteile aus dem Altgebäude, wie Fenster oder Fassadenpaneele.

Das Leuchtturmprojekt soll eine Grundlage für zukünftige Recycling-Bauprojekte sein, die dem verschwenderischen Bauen ein Ende setzen und in eine zukunftsweisende, aus Recyclingmaterialien verwendete Bauweise führen sollen.

Quelle: Cityförster und Gundlach Bau und Immobilien

DDIV kritisiert Entwurf des Zensus 2021

Alle zehn Jahre erhebt das Statistische Bundesamt und die Landesämter Daten über die Bevölkerung und Wohnungssituation in Deutschland. Der nächste Zensus der EU Mitgliedstaaten findet am 10. Mai 2021 statt. Das Zensusgesetz aus dem Jahre 2011 wurde in einem Entwurf der Bundesregierung um zwei Erhebungsmerkmale erweitert, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) deutlich kritisiert und die Änderung des Entwurfes fordert.

Zum einen wird der in dem Zensusentwurf undifferenzierte Verwalterbegriff kritisiert, der für Unstimmigkeiten und Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Auskunftspflicht sorgt. Für den DDIV ist die fehlende Definition des Verwalterbegriffs unverständlich, denn seit Mitte 2018 liegt bereits eine Definition für Wohnimmobilienverwalter in der Gewerbeordnung (GewO) vor, die zwischen einem Mietverwalter und einem Immobilienverwalter von Wohneigentum (WEG-Verwalter) und seinen Zuständigkeiten unterscheidet.

Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Erweiterung des Erhebungsmerkmals „energetischer Zustand eines Gebäudes“. Auch hier verlangt der DDIV eine genaue Definition, denn es ist unklar, welche Daten zusätzlich erhoben werden sollen und in wessen Zuständigkeitsbereich die Erhebung fällt. Die im Energieausweis erfassten Daten hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes reichen der Bundesregierung für die Erhebung nicht aus.

Laut DDIV geht die von der Bundesregierung gewünschte Erweiterung der Erhebungsmerkmale weit über die Richtlinien der EU hinaus. Der Entwurf des Zensusgesetzes soll nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

Quelle: DDIV

Grundstücke und Stellplätze für Tiny Houses

Immer mehr Menschen interessieren sich für den Kauf eines Tiny Houses, der auf wenigen Quadratmetern ein Zuhause mit Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad bietet. Eine Terrasse und die Möglichkeit zur Mobilität verleihen dem Leben in einem Tiny House einen besonderen Reiz und ermöglichen den Traum vom Eigenheim zu erschwinglichen Preisen.

Ob zur temporären oder langfristigen Nutzung – plant man den Kauf eines Tiny Houses oder ist bereits schon Besitzer, stellt sich die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Die Onlineplattform Livee informiert über alternative Lebensweise und moderne Wohnformen und gibt Tiny House Besitzern Tipps, ein geeignetes Grundstück zu finden.

Tiny Houses dürfen auf einem gekauften oder gepachteten Grundstück, sowie auf einem Stellplatz, z.B. einen Campingplatz abgestellt werden. In diesem Fall ist vor allen Dingen zu prüfen, ob die Platzordnung auf dem jeweiligen Campingplatz „dauerhaftes Wohnen“ erlaubt. Die Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer gibt hierzu Auskunft. Auch „Tiny House Parks“ oder „Tiny House Villages“ bieten Stellplätze an. Wer allerdings lieber ein Grundstück kaufen oder pachten möchte, sollte sich an ein Maklerbüro wenden, eine Anzeige in Immobilienportalen schalten und mit Freunden und Bekannten sprechen. Oft finden sich geeignete Stellplätze auch über Mundpropaganda.

Quelle: livee-living

Studie: Trend zum Bau von Hochhäusern und Mikroapartments

Die Studie „Deutschland Real Estate Market Outlook 2019“, herausgegeben von der CBRE verzeichnet auch in diesem Jahr eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien. Besonders im Bereich Hochhäuser, sowie Studentenwohnungen und Microliving verzeichnen und prognostizieren Experten eine große Dynamik auf dem deutschen Investmentmarkt.

Aufgrund des Flächenmangels, vor allem in Großstädten, entwickelt sich der Immobilienmarkt stark hin zum Bau von Hochhäusern. Bis 2030 sollen größtenteils in Berlin und Frankfurt am Main 30 Hochhäuser mit einer Mindestgröße von 50 Metern gebaut werden. Da die Baukosten ab 22 Metern enorm steigen, wird es sich bei diesen Immobilien hauptsächlich um Luxusapartments handeln und vor allem die zahlungskräftige Schicht ansprechen.

Aufgrund des derzeitigen niedrigen Angebots im Core-Segement investieren Kapitalanleger in die Projektentwicklung. Dieser Trend ist ebenfalls im Bau von Studentenwohnungen und Mircoliving zu verzeichnen, welches sich inzwischen zu einer eigenständigen Assetklasse etabliert hat. Die guten Prognosen sind auf das Transaktionsvolumen des Jahres 2018 zurückzuführen, das im Vergleich zum Vorjahr um 69% gestiegen ist. Allein 60% des Kapitals davon ist in den Bau von Mikroapartments geflossen.

Quelle: CBRE GmbH

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