Aktuelles aus unserem Immobilien-Blog

DDIV kritisiert Entwurf des Zensus 2021

Alle zehn Jahre erhebt das Statistische Bundesamt und die Landesämter Daten über die Bevölkerung und Wohnungssituation in Deutschland. Der nächste Zensus der EU Mitgliedstaaten findet am 10. Mai 2021 statt. Das Zensusgesetz aus dem Jahre 2011 wurde in einem Entwurf der Bundesregierung um zwei Erhebungsmerkmale erweitert, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) deutlich kritisiert und die Änderung des Entwurfes fordert.

Zum einen wird der in dem Zensusentwurf undifferenzierte Verwalterbegriff kritisiert, der für Unstimmigkeiten und Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Auskunftspflicht sorgt. Für den DDIV ist die fehlende Definition des Verwalterbegriffs unverständlich, denn seit Mitte 2018 liegt bereits eine Definition für Wohnimmobilienverwalter in der Gewerbeordnung (GewO) vor, die zwischen einem Mietverwalter und einem Immobilienverwalter von Wohneigentum (WEG-Verwalter) und seinen Zuständigkeiten unterscheidet.

Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Erweiterung des Erhebungsmerkmals „energetischer Zustand eines Gebäudes“. Auch hier verlangt der DDIV eine genaue Definition, denn es ist unklar, welche Daten zusätzlich erhoben werden sollen und in wessen Zuständigkeitsbereich die Erhebung fällt. Die im Energieausweis erfassten Daten hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes reichen der Bundesregierung für die Erhebung nicht aus.

Laut DDIV geht die von der Bundesregierung gewünschte Erweiterung der Erhebungsmerkmale weit über die Richtlinien der EU hinaus. Der Entwurf des Zensusgesetzes soll nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

Quelle: DDIV

Grundstücke und Stellplätze für Tiny Houses

Immer mehr Menschen interessieren sich für den Kauf eines Tiny Houses, der auf wenigen Quadratmetern ein Zuhause mit Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad bietet. Eine Terrasse und die Möglichkeit zur Mobilität verleihen dem Leben in einem Tiny House einen besonderen Reiz und ermöglichen den Traum vom Eigenheim zu erschwinglichen Preisen.

Ob zur temporären oder langfristigen Nutzung – plant man den Kauf eines Tiny Houses oder ist bereits schon Besitzer, stellt sich die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Die Onlineplattform Livee informiert über alternative Lebensweise und moderne Wohnformen und gibt Tiny House Besitzern Tipps, ein geeignetes Grundstück zu finden.

Tiny Houses dürfen auf einem gekauften oder gepachteten Grundstück, sowie auf einem Stellplatz, z.B. einen Campingplatz abgestellt werden. In diesem Fall ist vor allen Dingen zu prüfen, ob die Platzordnung auf dem jeweiligen Campingplatz „dauerhaftes Wohnen“ erlaubt. Die Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer gibt hierzu Auskunft. Auch „Tiny House Parks“ oder „Tiny House Villages“ bieten Stellplätze an. Wer allerdings lieber ein Grundstück kaufen oder pachten möchte, sollte sich an ein Maklerbüro wenden, eine Anzeige in Immobilienportalen schalten und mit Freunden und Bekannten sprechen. Oft finden sich geeignete Stellplätze auch über Mundpropaganda.

Quelle: livee-living

Studie: Trend zum Bau von Hochhäusern und Mikroapartments

Die Studie „Deutschland Real Estate Market Outlook 2019“, herausgegeben von der CBRE verzeichnet auch in diesem Jahr eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien. Besonders im Bereich Hochhäuser, sowie Studentenwohnungen und Microliving verzeichnen und prognostizieren Experten eine große Dynamik auf dem deutschen Investmentmarkt.

Aufgrund des Flächenmangels, vor allem in Großstädten, entwickelt sich der Immobilienmarkt stark hin zum Bau von Hochhäusern. Bis 2030 sollen größtenteils in Berlin und Frankfurt am Main 30 Hochhäuser mit einer Mindestgröße von 50 Metern gebaut werden. Da die Baukosten ab 22 Metern enorm steigen, wird es sich bei diesen Immobilien hauptsächlich um Luxusapartments handeln und vor allem die zahlungskräftige Schicht ansprechen.

Aufgrund des derzeitigen niedrigen Angebots im Core-Segement investieren Kapitalanleger in die Projektentwicklung. Dieser Trend ist ebenfalls im Bau von Studentenwohnungen und Mircoliving zu verzeichnen, welches sich inzwischen zu einer eigenständigen Assetklasse etabliert hat. Die guten Prognosen sind auf das Transaktionsvolumen des Jahres 2018 zurückzuführen, das im Vergleich zum Vorjahr um 69% gestiegen ist. Allein 60% des Kapitals davon ist in den Bau von Mikroapartments geflossen.

Quelle: CBRE GmbH

Kosten für den Bau vom Eigenheim reduzieren

Die LBS Bausparkasse verweist auf eine Studie des Statistischen Bundesamtes, welche die derzeitigen Kosten für ein Eigenheim auf etwa 1.600 Euro pro Quadratmeter schätzt.

Um Kosten zu sparen und sich den Traum von einem Eigenheim erfüllen zu können, sollten zukünftige Eigenheimbesitzer zunächst über die Lage des Grundstücks nachdenken. Bauland in ländlichen Regionen kostet entscheidend weniger, als ein Grundstück in Stadtnähe und ist oftmals nicht allzu weit von der Innenstadt entfernt. In einigen Regionen können sich die Kosten bis zur Hälfte minimieren, wenn man außerhalb wohnt. Ein weiterer Faktor um Kosten zu sparen ist die Größe des Grundstücks. Je höher die Quadratmeterzahl, desto größer sind die Kosten für den Rohbau, Technik, Außenanlagen und die Baunebenkosten. Bei einem kleinen Grundstück reduzieren sich Steuern und Notargebühren.

Nicht zuletzt sollten sich Bauinteressierte die Frage stellen, ob das Traumhaus wirklich das freistehende Eigenheim sein muss, oder ob nicht vielleicht doch eine Doppelhaushälfte bzw. ein Reihenhaus in Frage kommt. Diese Haustypen benötigen ein kleineres Grundstück, ebenso fällt durch die gemeinsame Nutzung von Hausanschlüssen, Trennwänden, Bau- und Unterhaltungskosten, sowie die schlichte Bauform der Preis. Der Verzicht auf einen Keller minimiert ebenfalls die Gesamtsumme.

Quelle: LBS

Mehr Solarenergie für den Klimaschutz

Der Bundesverband für Solarwirtschaft beauftragte das Meinungsforschungsinstitut Yougov damit, eine repräsentative Umfrage zum Thema Klimaschutz und Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen. An der Umfrage nahmen mehr als 2.000 Bürger und Bürgerinnen teil. Die Umfrage benennt Klimaschutzinstrumente und wertet die beliebtesten Maßnahmen aus.

Der Spitzenreiter der Umfrage ist die Anwendung von Solarenergie und Solaranlagen. Der Hauptgeschäftsführer des BSW, Carsten Körnig, bestätigt die Notwendigkeit des Aufbaus von Solardächern, wenn die Klimaziele erreicht werden wollen. Um dieses zu erreichen, sollte die Sonnenstromernte in den nächsten zehn Jahren mindestens verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist nicht nur umweltfreundlich, sondern steht auch in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Etwa die Hälfte der Umfrageteilnehmer befürworten außerdem Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. die Förderung von Windenergien, Elektroautos, die Einführung einer Kerosinsteuer auf Inlandsflüge, Tempolimit auf Autobahnen und verschärfte Pflichten zur Gebäudedämmung. Jedoch stimmt nur jeder fünfte Befragte der Einführung von vegetarischen Tagen in öffentlichen Kantinen und eine Mautgebühr in den Innenstädten zu.

Quelle: Bundesverband für Solarwirtschaft 

Urteil: Fristlose Kündigung unzulässig bei Umzug ins Pflegeheim

Ein älteres Paar aus Berlin muss aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation in ein Pflegeheim ziehen und kündigt fristlos und vorsorglich fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Mietverhältnis einer Mietwohnung.

Der Vermieter sieht jedoch keinen Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung und bestätigt diese fristgerecht zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist. Da das Paar den ausstehenden Zahlungen für die verbliebenen Monate nicht nachgekommen ist, behielt der Vermieter die Kaution ein. Das Paar sah sich im Recht und forderte zwei Mal zur Auszahlung der Kaution auf. Aus Sicht des Vermieters war die Rückzahlung obsolet, denn der Mietrückstand überstieg das Kautionsguthaben. Das Paar klagte daraufhin und beanspruchte für sich weiterhin die Rückerstattung der Kaution.

Dieser Klage widersprach das Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (AZ 205 C 172/18) mit der Begründung, dass eine außerordentliche Kündigung nur dann gilt, wenn diese in der Person oder in dem Risikobereich des Vermieters begründet ist. Eine Krankheit oder ein Umzug sind keine Gründe, um eine fristlose Kündigung geltend machen zu können. Somit standen dem Vermieter drei Monatsmieten zu.

Gebrauch hätte das Ehepaar von dem Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags machen können. Hier hätten sie jedoch einen Nachmieter benennen müssen, was jedoch nicht vorschriftsmäßig geschehen ist.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Förderung von Modellprojekten für Smart Cities

Digitale Technologien haben in den Alltag der Menschen Einzug gehalten, der digitale Wandel in den Städten ist nicht mehr aufzuhalten. Um die Stadtentwicklung aktiv zu gestalten und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, vergibt das Bundesinnenministerium und die Förderbank KfW in den nächsten zehn Jahren Fördergelder an Kommunen, die Modellprojekte für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in den Städten entwickeln. Die Fördersumme bemisst sich auf insgesamt 750 Millionen Euro und besteht aus etwa 50 Modellprojekten. 

Als Basis für die Modellentwicklung dient die von der Bundesregierung ins Leben gerufene Charta der Dialogplattform Smart Cities. Diese beinhaltet Empfehlungen und Leitlinien, anhand deren sich die Kommunen bei der Modellentwicklung orientieren sollen. Darüber hinaus sollen die erarbeiteten Strategien auch an nicht geförderte Kommunen übertragen werden und für die Verbreitung von Lerneffekten und Wissenstransfer dienen. Dieser Transformationsprozess soll auch auf nationaler und internationaler Ebene stattfinden.

Interessierte Kommunen können sich bis zum 17. Mai unter https://www.smart-cities-made-in.de/ bewerben. In der ersten von vier Staffeln werden rund zehn Modellprojekte mit etwa 170 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2019 gefördert.

Quelle: BMI und KfW

Bautipp: Fensterschutz gegen Pollen und Feinstaub

Raus aus der kalten Winterzeit, rein in den Frühling. Für viele scheint die Sonne, für Allergiker beginnt die Zeit des Niesens, der laufenden Nasen und tränenden Augen. Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts leiden 30% der 18 bis 79-jährigen in Deutschland im Lauf ihres Lebens unter Allergien, die auf Umweltverschmutzung und die Zunahme der Feinstaubbelastung zurückzuführen sind.

Vor diesem Hintergrund hat ein Hersteller ein System entwickelt, das dem Schutz vor Pollen, Insekten und Staub dient. Damit können alle Fenster, Balkon- und Terrassentüren, sowie Schächte mit einem angepassten Pollenschutz- und Feinstaub-Gase bestückt werden. Selbst für außergewöhnliche Fensterformen, wie z.B. Wintergärten oder Dachgeschossfenster gibt es ein maßgeschneidertes Fliegengitter. 

Quelle: Warema

Online Wärmekompass hilft bei der Suche nach der richtigen Heizung

Wer sich eine neue Heizung anschaffen möchte, sollte sich sowohl Gedanken um die Wirtschaftlichkeit, als auch um den Klimaschutz machen. Der Online Wärmekompass von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) vergleicht herstellerunabhängige Heizungssysteme und hilft bei der Entscheidungsfindung.

Mit dem Wärmerechner reagiert die AEE mit Unterstützung vom Bundeswirtschaftsministerium und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf einen großen Bedarf: Etwa Zweidrittel aller zentralen Heizungen sind veraltet, sanierungsbedürftig oder ineffizient. Da sich der Eigentümer mit dem Kauf eines neuen Heizungssystems auf etwa zwanzig oder mehr Jahre bindet, sollten sich Käufer nicht nur Gedanken über die aktuellen Öl- und Gaspreise machen, sondern ebenfalls weitere  Komponenten beachten.

In wenigen Schritten vergleicht der Wärmekompass diverse Technologien, Brennstoffe, Preise und Treibhausgasemissionen, die der jeweilige Heizungstyp verursacht. Unter Berücksichtigung von etwa 60 verschiedenen Parametern, wie z.B. Gebäudetyp, Bauart und Nutzungsfläche berechnet der Kompass, welche Heizung am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Besonders hervorzuheben ist, dass sich der Wärmerechner in erster Linie auf klimafreundliche Energieträger konzentriert. Wer auf fossile Energien zurückgreifen möchte, muss dies in dem Vergleich gesondert angeben.

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien

Die Zukunft der Mieterkommunikation ist digital

Die Digitalisierung hat unseren Alltag seit Jahren fest im Griff. Allmählich breitet sie sich auch in andere Bereiche aus – wie beispielsweise in der Mieterkommunikation.

Schwarze Bretter mit Papieraushängen? In immer mehr Hausfluren ist das Vergangenheit. Statt Zettelwirtschaft informieren interaktive Displays die Mieter über Neuigkeiten. Denn die digitale Kommunikation besitzt zahlreiche Vorteile.

So können Mieter über das interaktive Display nicht nur Informationen konsumieren, sondern auch mit dem Vermieter selbst kommunizieren und beispielsweise defekte Lampen oder andere Schadensfälle melden. Zudem gehen – anders als bei den losen Zetteln an der analogen Pinnwand – keine wichtigen Informationen verloren.

Quelle: Haufe

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